Informationen zur Grundsteuerreform

25. April 2022: Als Eigentümer/-in oder Mit-Eigentümer/-in eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Land- und Forstwirschaftlichen Betriebs sind Sie durch die Neuregelung der Grundsteuer dazu aufgefordert, vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt Ihnen in seinem Informationsschreiben, welches wir Ihnen hier zur Verfügung stellen möchten, den Ablauf dieses Verfahren genauer vor.