25.04.2022
Informationen zur Grundsteuerreform
Als Eigentümer/-in oder Mit-Eigentümer/-in eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Land- und Forstwirschaftlichen Betriebs sind Sie durch die Neuregelung der Grundsteuer dazu aufgefordert, vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben.