Auszug aus der
Verbandssatzung
1. Allgemeine Bestimmungen ( § 1
Rechtsstellung)
(1) Der Zweckverband führt den Namen "Zweckverband
Realsteuerstelle und Rechenzentrum der Gemeinden des Landkreises Regensburg,
kurz "Realsteuerstelle Regensburg". Er hat seinen Sitz in Regensburg. Der
Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Gesetz über
die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG).
(2) Aufsichtsbehörde des Zweckverbandes ist das Landratsamt Regensburg
2. Aufgaben und Befugnisse
Der Zweckverband hat folgende Aufgaben:
1. Abgabewesen:
a) Veranlagung, Einziehung und Beitreibung von Realsteuern
b) Veranlagung, Einziehung und Beitreibung von Gebühren, Beiträgen und sonstigen
Abgaben
2. Haushalts-, Kassen- und Rechenwesen:
a) Mitwirkung bei der Aufstellung des Haushalts- und Nachtragshaushaltsplans
nebst Anlagen
b) Mitwirkung und Beratung bei der Kassen- und Buchführung
c) Erstellung der Jahresabrechnung
d) Fertigung sämtlicher Finanzstatistiken
3. Lohn- und Gehaltswesen:
a) Erfassung und Pflege der Behördenstammdaten
b) Erfassung aller für die Zahlung der Bezüge relevanten Daten
c) Erstellung der monatlichen Meldungen an sozialversicherungsträger und
Finanzämter
d) Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltskonten
e) Erstellung der Lohnsteuerbescheinigungen und Versicherungsnahweise
f) Beratung in tariflichen und steuer- und versicherungsrechtlichen
Angelegenheiten
g) Fertigung der Personalstatistik
4. Einwohnermeldewesen:
a) Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungen zur Durchführung des
automatisierten Einwohnermeldewesens
b) Erstellung von Massenauswertungen (Lohnsteuerkarten, Wahlunterlagen)
c) Beratung und Unterstützung bei der Programmanwendung